Zoom Ernst Ludwig Kirchner. Urteil des Paris / Badende auf Fehmarn

14/05/ – 11/09/2016

Der Umzug nach Berlin Ende 1911 brachte den expressionistischen Maler Ernst Ludwig Kirchner zu einer Veränderung seines Malstils: Die runden, weichen  Zeichnungen der Dresdner Jahre wurden zunehmend von nervös und kantig wirkenden Formelementen abgelöst. Entsprechend bestimmen harte Schraffuren und spitze Formen die Motive des wohl 1913 entstandenen doppelseitig bemalten Gemäldes, das der Kölner Sammler Wilhelm Hack spätestens 1957 erworben hat. Während eines Sommerurlaubs auf der Ostseeinsel Fehmarn malte Kirchner zunächst Fünf Badende an einem Stein, anschließend nutzte er, zurück in Berlin, die Rückseite für seine berühmte Version des Urteils des Paris. In der kühl-aggressiven Stimmung seiner Großstadtszenen erscheint hier der Maler selbst als Paris, der zwischen drei Frauen wählen muss. Dabei handelt es sich um Erna Schilling, Kirchners spätere Lebensgefährtin, und ihre Schwester Gerda, die zweimal – in der Mitte und links – portraitiert ist.

Kuratorin: Nina Schallenberg

 

Hintergrund der Kampagne "Erna soll bleiben"

Das Gemälde war Teil der außergewöhnlichen Sammlung expressionistischer Werke des Erfurter Fabrikanten Alfred Hess. Der 1931 verstorbene Hess war ein bekannter Kunstsammler und Mäzen und hatte eine der bedeutendsten Sammlungen expressionistischer Kunst in Deutschland aufgebaut. Erbe wurde sein Sohn Hans Hess, der bereits wenige Monate nach Machtergreifung der Nationalsozialisten aus Deutschland in die Emigration zunächst nach Frankreich und später nach Großbritannien flüchtete. Seine Mutter Tekla Hess sandte währenddessen wichtige Teile der bedeutenden Kunstsammlung auf Freipass zu einer Ausstellung in die Schweiz, nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“. Wie das Provenienz-Gutachten weiter feststellt, war sie im März 1937 gezwungen, dieses Gemälde zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland zu schicken, wo sie die Werke im Kölnischen Kunstverein unterbrachte. Im Jahr 1939 gelang ihr die Emigration nach Großbritannien. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde ihr seitens des Kölnischen Kunstvereins mitgeteilt, dass die ehemals eingelagerten Bilder zerstört, jedenfalls nicht mehr vorhanden seien.

Erst im sogenannten Kölner Kunstfälscherprozess 1949/50 tauchten einige der vermeintlich zerstörten Bilder als Diebesgut wieder auf. Im Rahmen dieses Strafprozesses stellte sich heraus, dass sowohl der damalige Hängemeister des Kölnischen Kunstvereins als auch Dritte sich Bilder aus der Sammlung Hess angeeignet hatten. Bei polizeilichen Durchsuchungen aufgefundene Bilder wurden nach Abschluss des Strafverfahrens an die Familie Hess zurückgegeben. Das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“ war nicht darunter und wurde im Verlauf des Strafverfahrens auch nicht erwähnt. Das Gemälde ist erst 1957 wieder nachweisbar, und zwar im Besitz von Wilhelm Hack, einem Kölner Kaufmann und Kunstsammler. Zusammen mit weiteren Werken gehört es zum Bestand der 1973 errichteten Wilhelm-Hack-Stiftung. Heute befindet es sich im Wilhelm-Hack-Museum der Stadt Ludwigshafen.

Um das Gemälde für die Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und damit für die Öffentlichkeit zu erhalten, haben die Stadt Ludwigshafen und die Wilhelm-Hack-Stiftung im Sinne einer fairen und gerechten Lösung mit der Erbin vereinbart, dass die Wilhelm-Hack-Stiftung entweder eine unter dem Marktwert des Gemäldes liegende Summe an die Erbin zahlt und sich verpflichtet, das Gemälde der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen – welches das Anliegen beider Parteien ist –, oder das Gemälde direkt an die Hess-Erbin zurückgibt. An einer Finanzierung beteiligen sich neben der Stadt Ludwigshafen bislang Stiftungen, Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen: unter anderem die Kulturstiftung der Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Ernst von Siemens Kunststiftung und die Dr. Harald Hack Stiftung.

Weitere Infos unter kirchner-Ludwigshafen.de